Corona

Infektionsschutzkonzept für den Landesjugendkongress

Das allgemeine Hygienekonzept für Veranstaltungen im Tagungszentrum Landshut findet seine Anwendung. Folgende Maßnahmen sind für die Versammlung zusätzlich getroffene Maßnahmen im Sinne des Infektionsschutzes:

  1. Es wird die 3Gplus-Regel angewandt. Das bedeutet, dass nur Personen mit einem Impfzertifikat, einem Genesenennachweis oder PCR-Test zugelassen sind. Außerdem müssen alle Teilnehmer*innen einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest (Bürger*innentest) vorweisen.
  2. Es gilt Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Masken) in der Jugendherberge und immer wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Wir empfehlen das Tragen von FFP2-Masken.
  3. Bringt bitte einen Selbsttest mit, der am Samstag- und Sonntagmorgen auf dem Zimmer durchzuführen ist. Zeigt dieser ein positives Ergebnis, wird das umgehend der Jugendherberge gemeldet und die Person ohne weitere Kontakte zu einer PCR-Teststelle verwiesen.
  4. Personen mit COVID-19-typischen Symptomen oder Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 5 Tagen wird der Zutritt verwehrt. Diese Ausschlusskriterien werden als Aushang eindeutig kommuniziert und gehen den Beteiligten vorab als Mail zu.
  5. Sollten Personen während der Veranstaltung Symptome entwickeln, haben sie die Veranstaltung umgehend zu verlassen.
  6. Bei Teilnehmer*innen aus dem Ausland sind die aktuell gültigen Einreise- und Testverordnungen zu beachten.
  7. Die Zugangsbeschränkungen wurden vorab mitgeteilt und sind auf dem Gelände ersichtlich ausgeschildert. Es wird eine wirksame Zugangskontrolle samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson durchgeführt.
  8. Kontaktpersonennachverfolgung: Die jeweils erforderlichen anwesenden Beteiligten (Redner*innen, Mitarbeiter*innen, Techniker*innen, Medien-Vertreter*innen) und deren Kontaktmöglichkeiten sind bekannt, so dass eine Kontaktpersonennachverfolgung jederzeit möglich ist. Dazu wird eine Kontaktdatenliste der Gäste und des Personals mit Namen und sicherer Erreichbarkeit geführt. Die Liste darf für Dritte nicht einsehbar sein und ist nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Daten sind den zuständigen Gesundheitsbehörden auf deren Verlangen hin zu übermitteln.
  9. Die anwesenden Personen werden in Bezug auf die Abstands- und Hygieneregelungen unterrichtet. Das vorliegende Infektionsschutzkonzept gilt dafür als Grundlage.
  10. Alle Mitwirkenden (alle Personen, die im Auftrag des Veranstalters bei der Veranstaltung anwesend sind und bei ihrer Durchführung mitwirken) werden vorab in Bezug auf die Hygieneregelungen geschult, über die allgemeinen Hygienevorschriften informiert und unterwiesen.
  11. Die sanitären Einrichtungen sind mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern ausgestattet und werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
  12. Alle Handkontaktflächen werden in Abhängigkeit von der Nutzungsfrequenz regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
  13. Angebote zur Handhygiene, insbesondere an Eingängen (Handwaschmöglichkeiten, Handdesinfektionsmöglichkeiten) werden vorgehalten.
  14. Informationsschilder über Infektionsschutzregeln werden aufgestellt.
  15. Die Frischluftzufuhr in den Räumen wird durch regelmäßiges Lüften gewährleistet.